PQ-Sys

Im Rahmen des Paritätischen Qualitätssystems PQ-Sys® können beteiligte Organisationen als Nachweis der positiven externen Überprüfung ihres Qualitätsmanagementsystems (QMS) das Paritätische Qualitäts-Siegel® in vier Stufen (I-IV) erhalten. Dabei sind verschiedene Anforderungen und Kriterien zu erfüllen.

 

 

 

Stufe I:

Anforderungen ohne Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001

    

I. Paritätisches Qualitäts-Siegel® externe Überprüfung des QMS durch Auditorinnen und Auditoren der SQ Cert GmbH nach der Selbstevaluation anhand des Qualitäts-Checks PQ-Sys® und Beseitigung der Schwachstellen durch die teilnehmende Organisation. Die ISO-Zertifizierung ist hier nicht notwendig.

Stufe II:

Anforderungen inkl. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001

 

II. Paritätisches Qualitäts-Siegel® 1. Stern: externe Überprüfung des QMS durch Auditorinnen und Auditoren einer akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft. Gefordert werden die Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001, die Umsetzung der Qualitätsziele der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) sowie gesetzlicher und vertraglicher Anforderungen und – wenn vorhanden – Qualitätsstandards der Paritätischen Qualitätsgemeinschaften.

Stufe III:

 

III. Paritätisches Qualitäts-Siegel® 2. Stern (zusätzlich zu den Forderungen aus dem 1. Stern): Systematische Kunden- und Mitarbeiterbefragungen, Umsetzung entsprechender Verbesserungsmaßnahmen und Ausrichtung am EFQM-Modell

 

Stufe IV:

 

IV. Paritätisches Qualitäts-Siegel® 3. Stern (zusätzlich zu den Anforderungen aus dem 2. Stern):

Entweder Konzeption für die Einbindung von Ehrenamtlichen und ihre Umsetzung

oder Selbstbewertung nach EFQM-Modell durch eigene Assessorinnen und Assessoren und Umsetzung entsprechender Verbesserungsmaßnahmen

    

Nutzen

Dieses anerkannte Qualitätsmanagementsystem macht nach außen deutlich, dass die Einrichtung an ihrer Qualität arbeitet, und schafft verbandliche Identität.

Die Qualitätsentwicklung in den Mitgliedsorganisationen des Paritätischen erfolgt in den Organisationen selbst. Wichtige Bestandteile der Entwicklung sind interne und externe Überprüfungen. Bei Aufbau, Entwicklung und Überprüfung der Qualität orientiert sich das Paritätische Qualitätssystem PQ-Sys® an der allgemein anerkannten Norm für Qualitätsmanagementsysteme (QMS) DIN EN ISO 9001 und in der weiteren Ausprägung am EFQM Modell für Excellence. Diese bilden auch die Grundlage der externen Überprüfung des QMS.

Im Paritätischen Qualitätssystem PQ-Sys® und bei der Verleihung des Siegels als Ergebnis der externen Überprüfung ist es erforderlich, festgelegte Kriterien zu erfüllen, z. B. relevante gesetzliche und vertragliche Anforderungen sowie selbst gesetzte Qualitätsstandards. Beim Siegel mit dem 1., 2. und 3. Stern wird obligatorisch zusätzlich die Zertifizierung nach ISO 9001 gefordert. Das Paritätische Qualitäts-Siegel® verbindet damit ein auf breiter Basis akzeptiertes QMS mit spezifischen Anforderungen des Paritätischen. Damit wird ein Zeichen für qualitativ hochwertige Leistungen im Sozial- und Pflegebereich gesetzt.

Durch das Paritätische Qualitäts-Siegel® und die damit verknüpfte systematische Erfassung und Umsetzung gesetzlicher und vertraglicher Bestimmungen haben die Mitgliedsorganisationen die Voraussetzung geschaffen, derzeitigen und zukünftigen gesetzlichen Anforderungen zur Umsetzung von "Qualität" zu genügen.

Ziel

Die Zielsetzung jedes QMS besteht in der systematischen Steuerung der Organisation. Dabei wird das Ziel verfolgt, durch klare Regelungen, definierte Verantwortlichkeiten und Transparenz Entscheidungen möglichst selbstständig zu treffen. Eine Einbindung der Mitarbeitenden ist dazu genauso erforderlich wie die Berücksichtigung der Forderungen und Bedürfnisse aller Interessengruppen, also sowohl der Kundschaft/Mandantschaft und der betreuten Personen, als auch des Gesetzgebers, der Kostenträger usw.

Verleihung

Die Verleihung des Paritätischen Qualitäts-Siegels® erfolgt durch die SQ Cert GmbH und (auf Wunsch) durch den jeweiligen Landesverband des Paritätischen.

Voraussetzung für die Verleihung des Paritätischen Qualitäts-Siegels® ist die Erfüllung entsprechender Anforderungen. Sie werden durch externe unabhängige Auditorinnen und Auditoren auf die Umsetzung hin überprüft. Die detaillierte Beschreibung der Anforderungen (Audit-Checklisten) kann bei der SQ Cert GmbH angefordert werden.

Bei der Stufe I wird die Überprüfung durch die SQ Cert GmbH vorgenommen. Dabei ist keine ISO-Zertifizierung notwendig. Als Grundlage der Überprüfung dienen die Evaluationsbögen des Qualitäts-Checks PQ-Sys®. Sie beinhalten sowohl Anforderungen aus relevanten Gesetzen als auch aus der DIN EN ISO 9001 in Bezug auf Leistungsprozesse. Vor der externen Überprüfung ist es daher sinnvoll, eine Selbstevaluation im Vorfeld durchzuführen und erkannte Schwachstellen zu beseitigen.

Bei den Stufen II bis IV ist die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 zwingend vorgeschrieben. Die Nachweisführung für die Erfüllung der Anforderungen Paritätisches Qualitäts-Siegel® erfolgt im Rahmen der ISO-Audits.

Gültigkeit

Das Paritätische Qualitäts-Siegel® wird für drei Jahre vergeben, danach muss eine Wiederholungsbegutachtung stattfinden, um die Gültigkeitsdauer auf weitere drei Jahre zu verlängern.

Dabei ist zu beachten, dass jährliche Überprüfungen stattfinden:

Bei dem Paritätischen Qualitäts-Siegel®, Stufe I (ohne Stern), sendet die Einrichtung jeweils nach dem ersten und zweiten Jahr einen jährlichen Qualitätsbericht.
 

Bei dem Paritätischen Qualitäts-Siegel®, Stufen II bis IV (1., 2. und 3. Stern), werden jährliche Überwachungsaudits durchgeführt.