Paritätisches Qualitäts-Siegel® Reha

Alle stationären Rehabilitationseinrichtungen in Deutschland (z. B. stationäre Reha-Einrichtungen der Suchthilfe, Psychiatrien und Mutter-Vater-Kind-Kliniken) sind seit 2012 verpflichtet, ein Qualitätsmanagement (QM) aufzubauen und eine externe Zertifizierung nachzuweisen.

Das Paritätische Qualitäts-Siegel® Reha ist von der BAR in vier Stufen anerkannt. In allen vier Stufen sind die Anforderungen aus der BAR-Vereinbarung zum internen QM verpflichtend (§ 37 Abs. 3 SGB IX).

In Stufe I prüfen unabhängige Auditorinnen und Auditoren, ob die BAR-Anforderungen umgesetzt sind. In den Stufen II bis IV sind weitere Anforderungen zu erfüllen, z. B. die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 bis hin zur Selbstbewertung anhand des EFQM-Modells. Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V., Zentrum für Qualität und Management, fungiert als "herausgebende Stelle" (HGS) für das Verfahren.

Nach der erfolgreichen Begutachtung einer Einrichtung informiert die Zertifizierungsstelle die HGS über das Ergebnis. Die HGS und die Einrichtung leiten die Information an die BAR weiter.

Die SQ Cert GmbH ist als Zertifizierungsgesellschaft für das Paritätische Verfahren anerkannt.

Durch Rahmenverträge des Gesamtverbandes mit der SQ Cert GmbH erhalten die Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Sonderkonditionen.